PagerDuty KK | Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung und Absichtserklärung

Hier finden Sie die gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung und die Absichtserklärung für Lieferanten, die mit PagerDuty KK zusammenarbeiten.

Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung

Hintergrund. Jede der unterzeichnenden Parteien und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen bestätigen, dass die offenlegende Partei Informationen über eine potenzielle Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien (die „Aktivität“) offengelegt hat oder offenlegen kann. Beide Parteien stimmen den Bedingungen dieser Vereinbarung zu, um den Schutz dieser Informationen vor unberechtigter Offenlegung oder Verwendung zu gewährleisten.

1. In dieser Vereinbarung hat „Aktivität“ die im Hintergrund erläuterte Bedeutung; „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt eine Vertragspartei dieser Vereinbarung kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei Kontrolle den direkten oder indirekten Besitz oder die Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte des betreffenden Unternehmens bedeutet; „Offenlegende Partei“ bezeichnet die Partei, die der empfangenden Partei vertrauliche Informationen offenlegt; „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die von der offenlegenden Partei der empfangenden Partei offengelegt werden oder die die empfangende Partei im Rahmen der Durchführung der Aktivität erhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf personenbezogene Daten, Software, Kundenanforderungen, Know-how, Prozesse, Ideen, Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht), alle anderen technischen, geschäftlichen, finanziellen, Kunden- und Produktinformationen sowie alle anderen Informationen geschützter oder vertraulicher Natur, unabhängig davon, ob diese Informationen als geschützt oder vertraulich gekennzeichnet sind und ob sie vor oder nach dem Datum dieser Vereinbarung offengelegt wurden, einschließlich aller Notizen, die sich auf vertrauliche Informationen beziehen oder diese zusammenfassen; „Empfangende Partei“ bezeichnet die Partei, die die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei erhält oder Zugang dazu erlangt; und „Vertreter“ bezeichnet einen Direktor, leitenden Angestellten, Beauftragten oder Mitarbeiter einer Partei oder eines ihrer verbundenen Unternehmen.

2. In Anbetracht der Gespräche der Parteien und des möglichen Zugangs der empfangenden Partei zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verpflichtet sich die empfangende Partei hiermit: (i) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng vertraulich zu behandeln und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um diese vertraulichen Informationen zu schützen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Vorkehrungen, die die empfangende Partei in Bezug auf ihre eigenen streng vertraulichen Unterlagen trifft); (ii) diese vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben, offenzulegen oder zu übermitteln, außer an einen Vertreter der empfangenden Partei und auch dann nur in dem Umfang, der zur Durchführung der Tätigkeit erforderlich ist und in Übereinstimmung mit Absatz 2 von Ziffer 2; (iii) diese vertraulichen Informationen zu keiner Zeit anders als für die Zwecke der Tätigkeit zu verwenden; (iv) die Tatsache, dass die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei von der offenlegenden Partei an die empfangende Partei und deren Vertreter übermittelt wurden, vertraulich zu behandeln. Jeder Vertreter, dem Zugang zu solchen vertraulichen Informationen gewährt wird, muss ein berechtigtes Interesse an deren Kenntnis haben und schriftlich an die Beschränkungen dieser Vereinbarung oder an Verpflichtungen gebunden sein, die im Wesentlichen einen gleichwertigen Schutz bieten. Jeder Verstoß von verbundenen Unternehmen oder Vertretern der empfangenden Partei gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt als Verstoß der empfangenden Partei.

Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen gelten nicht für Informationen, die die empfangende Partei nachweisen kann: (i) allgemein zugänglich sind oder (ohne dass die empfangende Partei, ein verbundenes Unternehmen oder ein Vertreter unzulässig gehandelt oder unterlassen hat) allgemein zugänglich werden; (ii) sich bereits vor Erhalt von der offenlegenden Partei in ihrem rechtmäßigen Besitz befanden oder ihr bekannt waren; (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung offengelegt wurden; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden. Die empfangende Partei darf Offenlegungen vornehmen, die durch eine gerichtliche Anordnung erforderlich sind, sofern sie angemessene Anstrengungen unternimmt, die Offenlegung zu beschränken und eine vertrauliche Behandlung oder eine Schutzanordnung zu erwirken. Sofern rechtlich zulässig, muss die empfangende Partei die offenlegende Partei vor der Offenlegung informieren.

3. Unmittelbar nach Abschluss der Tätigkeit oder auf schriftliche Aufforderung der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die sich im Besitz der empfangenden Partei, ihrer verbundenen Unternehmen und Vertreter befinden, an die offenlegende Partei zurückgeben oder, falls von dieser angewiesen, vernichten.

4. Die empfangende Partei versteht, dass diese Vereinbarung (i) die Offenlegung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei erfordert; die Offenlegung erfolgt, falls überhaupt, ausschließlich nach deren Wahl. Ebenso wenig verpflichtet sie die offenlegende Partei, eine geplante Transaktion oder Geschäftsbeziehung durchzuführen, in deren Zusammenhang vertrauliche Informationen offengelegt werden könnten. Die Parteien geben keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Relevanz der vertraulichen Informationen ab. Dementsprechend haften die Parteien nicht für Schäden, die aus der Nutzung der vertraulichen Informationen durch die jeweils andere Partei entstehen.

5. Diese Vereinbarung endet mit schriftlicher Mitteilung einer der Parteien an die andere. Die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in Bezug auf jegliche Offenlegung, die während der Laufzeit der Vereinbarung erfolgt, bleiben jedoch unabhängig von der Beendigung sieben (7) Jahre ab dem Datum der Offenlegung bestehen.

6. Die empfangende Partei erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die offenlegende Partei im Falle eines Verstoßes der empfangenden Partei gegen ihre Vertraulichkeitsverpflichtungen oder einer entsprechenden Androhung eines solchen Verstoßes berechtigt ist, ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens angemessene Rechtsmittel (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterlassungsansprüche) zu erwirken, um einen Verstoß gegen diese Vereinbarung zu verhindern und deren Erfüllung zu erzwingen. Die empfangende Partei ist verpflichtet, die offenlegende Partei unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung ihrer vertraulichen Informationen zu informieren und allen Anweisungen der offenlegenden Partei zur Unterlassung oder Einschränkung einer solchen unbefugten Nutzung oder Offenlegung ihrer vertraulichen Informationen Folge zu leisten.

7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so ist diese Bestimmung im erforderlichen Umfang einzuschränken oder zu streichen, damit der Vertrag im Übrigen in vollem Umfang wirksam bleibt. Dieser Vertrag unterliegt japanischem Recht. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Tokio in erster Instanz. Dieser Vertrag begründet keine Rechte an Patenten, Urheberrechten oder anderen Schutzrechten des geistigen Eigentums der anderen Partei und gewährt keiner Partei Rechte an den vertraulichen Informationen der anderen Partei, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

8. Jede Partei kann diesen Vertrag ganz oder teilweise fristlos kündigen, ohne die andere Partei vorher zu benachrichtigen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • i. eine Gruppe oder Organisation, die sich durch Gewalt, Zwang oder betrügerische Mittel einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen will, eine kriminelle Vereinigung (einschließlich ihrer Mitglieder und Quasi-Mitglieder), ein mit einer kriminellen Vereinigung verbundenes Unternehmen, ein Sozialkrimineller (Sokaiya), eine Gruppe, die unter dem Vorwand sozialer Kampagnen oder politischer Aktivitäten kriminelle Aktivitäten ausübt (Shakai-Undo-Hyoubo-Goro oder Seiji-Katsudo-Hyobo-Goro), eine auf geistige Verbrechen spezialisierte kriminelle Vereinigung (Tokushu-Chino-Boryokudan) und andere gewalttätige Gruppen oder Gruppen, die gewalttätige oder unangemessene Forderungen stellen, die über die rechtliche Verantwortung hinausgehen („Kriminelle Vereinigung“);
  • ii. wenn sie eine betrügerische Handlung, eine Gewalttat oder bedrohliche Worte gegenüber der anderen Partei begeht oder einen Dritten dazu veranlasst, eine solche Handlung zu begehen;
  • iii. wenn sie der anderen Partei mitteilt, dass sie eine asoziale Kraft ist oder dass ihre zugehörige Gruppe oder eine zugehörige Person eine asoziale Kraft ist;
  • iv. wenn es die Geschäfte einer anderen Partei beeinträchtigt oder eine Handlung begeht, die die Gefahr birgt, die Geschäfte einer anderen Partei zu beeinträchtigen, oder wenn es einen Dritten dazu veranlasst, eine solche Handlung zu begehen; oder
  • v. wenn sie den Ruf oder die Glaubwürdigkeit der anderen Partei schädigt oder eine Handlung begeht, die die Gefahr birgt, den Ruf oder die Glaubwürdigkeit der anderen Partei zu schädigen, oder einen Dritten dazu veranlasst, eine solche Handlung zu begehen.

9. Kündigt eine der Parteien diesen Vertrag gemäß Klausel 8, so ist diese Partei nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, selbst wenn der anderen Partei durch diese Kündigung ein Schaden entsteht.

10. Diese Vereinbarung wurde in japanischer Sprache verfasst und unterzeichnet; die japanische Sprache ist in jeder Hinsicht maßgebend. Die englische Übersetzung dieser Vereinbarung dient lediglich als Referenz.

Diese Vereinbarung kann in beliebig vielen Ausfertigungen unterzeichnet werden, die zusammen ein und dasselbe Dokument bilden. Jede Partei kann dieser Vereinbarung durch Unterzeichnung einer solchen Ausfertigung beitreten. Jede elektronisch unterzeichnete oder per E-Mail versandte Kopie dieser Vereinbarung, die die Unterzeichnung durch eine Partei belegt, kann von der anderen Partei wie ein Originalexemplar verwendet werden. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Absprachen und schriftlichen Vereinbarungen und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar. Ein Verzicht auf oder eine Änderung dieser Vereinbarung ist für keine der Parteien verbindlich, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und wird von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet. Die Nichtausübung oder verspätete Geltendmachung eines Rechts gilt nicht als Verzicht.

Zu Urkund dessen haben die Parteien diese Vereinbarung zu dem unten genannten späteren Zeitpunkt unterzeichnet.

双務的秘密保持契約書

前文 以下に署名する各当事者、及びその関連会社は、開示当事者が、両当事者間の潜在的な取引(以下「本取引」という。)に関する情報を開示していること、又は開示することを理解しています.両当事者は、かかる情報を、不適切な開示又は使用から守るため、本契約の内容に合意します.

1. 本契約において、「本取引」とは、前文に定める意味を有します。「関連会社」とは、本契約の当事者を直接又は間接に支配し、支配され、又は共通支配下にある事業体をいい、ここに、支配とは、該当する事業体Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, 50 % des Preises zu erhaltenいます.「開示当事者」とは、秘密情報を受領当事者に開示する当事者をいいます.「秘密情報」とは、個人情報、ソフトウェア、顧客の条件、 ノウハウ, 過程, アイデア, 発明(特許登録が可能か否かを問わないものとします。)、全ての技術、事業財務、顧客及び製品に関する情報、その他の所有権又は機密性のある情報(所有権又は機密性がある旨が表示されているか否を問わないものとします.)を含む、開示当事者から受領当事者に開示された、又は受領当事者が、本取引に関連して取得した全ての情報をいい, 本契約の締結日の前に開示されたか, 後に開示されたかを問わず, また, 秘密情報を記録した, 又は要約したものを含むものとします.「受領当事者」とは、開示当事者の秘密情報を受領し、又は秘密情報へのアクセスを得た当事者をいいます.「関係者」とは、当事者又はその関連会社の取締役、役員、代理人又は従業員をいいます.

2. 当事者の協議、及び受領当事者が開示当事者の秘密情報にアクセ(i) 開示当事者の秘密情報を極秘に保管し、当該秘密情報を保琈理的な予防措置(受領当事者が自らの最高機密資料に関して採用するあらゆる予防措置を含(ii) 受領当事者の関係者に対して、本取引の遂行のために必要な範囲で本第2項第2段落に従う場合(iii) かかる秘密情報を、本取引の目的のため以外に、いかなるときも使用しないこと、及び(iv)開示当事者から受領当事者及びその関係者に対し、開示当事者の秘密情報が開示されたことを秘密にすることに合意します.秘密情報へのアクセスを付与された関係者は、正当な知る必要がなければならず, 本契約の制限, 又は本契約と実質的に同じ程度の保護がされる義務に, 書面により拘束されていなければならないものとします.受領当事者の関係会社又は関係者による、本契約の内容の違反は, 受領当事者による違反とみなされます.

本契約の制限は、受領当事者が以下に該当すること(i) 公知であった情報、又は(受領当事者又はその関係会社もしくは関係者(ii) (iii)制限を負わない第三者から受領当事者に対して、適法に開示された情報、又は(iv) 開示当事者の秘密情報を使用又は参照することなく、受領当事者が、独立して開発した情報.受領当事者は、裁判所の命令によって要求された場合には、開示を制限し、機密扱い又は保護命令を得るために合理的な努力をすることを条件に、開示を行うことができるものとします.法的に許容される場合、受領当事者は、かかる開示を行う前に、開示当事者に対して通知しなければならないものとします.

3. 受領当事者は、本取引の完了時又は開示当事者から書面による要請があった場合, 直ちに, 受領当事者, 並びにその関連会社及び関係者が保有するすべての開示当事者の秘密情報を開示当事者に返却し、又は開示当事者から指示された場合には、破棄するものとします。

4. 受領当事者は、本契約の定めは、(i)開示当事者の秘密情報の開示を義務付けるものではなく、開示(ii) 開示当事者に、かかる秘密情報の開示に関連する、取引又は関係を進める当事者は、秘密情報の正確性、完全性又は関係性について何ら、表明し、保証しません.したがって、当事者は、相手方の秘密情報の利用に起因して何らの債務も負いません.

5. 本契約は、いずれかの当事者が他方当事者に書面で通知することにより終了するものとします.但し、本契約の契約期間中に行われた開示に関する本契約上の義務は、終了にかかわらず、開示の日から7年間継続するものとします.

6. 受領当事者は、本契約に基づく受領当事者の秘密保持義務の違反又はそのempfehlungそれがある場合, 開示当事者が, 本契約の違反の防止及びその特定の履行を強制するために、実際の損害を証明することなく、適切な救済(差止救済を含むがこれに限らない。)を受ける権利を有することを認め、これに同意するものとします.受領当事者は、開示当事者の秘密情報の不正な使用又は開示について、速やかに開示当事者に通知するものとし、開示当事者の秘密情報の不正な使用又は開示を停止又は制限するための開示当事者のいかなる指示にも従わなければなりません.

7. 本契約のいずれかの条項が管轄権を有する裁判所又はその他の法廷により違法、無効又は執行不能と判断された場合、本契約が、その他の点で完全に効力を維持するよう、当該条項は必要最小限の範囲に制限又は排除されます.本契約は、日本法を準拠法とします.両当事者は、東京地方裁判所を第一審の専属的管轄裁判所とすることに合意します手方当事者の特許権、著作権又はその他の知的財産権に基づくいかなる権利も、いずれかの当事者に付与することを意図するものではなく, また本契約は相手方当事者の秘密情報に対するいかなる権利も、いずれかの当事者に付与するものではありません.

8. 各当事者は、相手方が次の各号のいずれかに該当するときは、相手方に対し何らの催告をすることなく、直ちに本契約の全部又は一部を解除することができるものとします.

  • ich. 暴力、威力と詐欺的手法を駆使して経済的利益を追求する集団、暴力団(その構総会屋、社会運動標ぼうゴロもしくは政治活動標ぼうゴロ、特殊知能暴力団、その他法的な責任を超えた不当な要求を行う集団(以下、総称して「反社会的勢力」といいます).
  • ich. 支払停止、又は支払不能となったとき.
  • ii. 相手方に対し, 詐欺的行為, 暴力行為, 脅迫的言動を行い、又は第三者にこれを行わせた場合.
  • iii. 相手方に対し、反社会的勢力であること又はその関係団体若しくは関係者が反社会的勢力であることを告げた場合.
  • iv. 相手方の業務を妨害し、又はそのempfehlungそれのある行為を行い、若しくは第三者にこれを行わせた場合.
  • v.相手方の名誉もしくは信用を毀損し、又はそのempfehlungそれのある行為をした場合、又は第三者にその行為をさせた場合.

9. いずれかの当事者が, 第8項に基づき本契約を解除した場合, その解除により相手方に損害が生じたとしても、当該当事者は一切の損害賠償の義務を負わないものとします.

10. 本契約は, 日本語で作成及び締結されて empfehlungり, すべて の点に empfehlungいて, 日本語が適用されるものとします.本契約の英語訳は, あくまで参考としてのみご利用ください

本契約は、任意の数の副本により締結することができ、これらは、1つの、同一の文書を構成します.いかなる当事者も、かかる副本に署名することにより、本契約を締結することができます.本契約の当事者は, 相手方による締結を証明する, 電子的に署名された本契約の写し、又は電子メールで送付された写しを、本契約の原本であるものとして依拠することができます.本契約は、本契約に定める内容に関する、全ての事前の協議及び書面に優先し、完全なる合意を構成します.本契約のいかなる放棄又は変更も、各当事者の権限を有する代表者が、署名した書面によりなされない限り、いずれの当事者も拘束するものではく、いかなる権利の不行使、又は遅延も、権利の放棄とみなされることはありません.

本契約を締結します.

Absichtserklärung zur Beseitigung antisozialer Kräfte

_______________ („Unternehmen“) und PagerDuty KK („PagerDuty“) schließen im gegenseitigen Einvernehmen diese Absichtserklärung zum Ausschluss antisozialer Kräfte (diese „Absichtserklärung“) in Bezug auf alle bereits bestehenden oder zukünftig zu schließenden Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und PagerDuty (einschließlich aller damit zusammenhängenden Vereinbarungen, unabhängig von Form oder Bezeichnung; „ursprüngliche Vereinbarungen“) ab.
Diese Absichtserklärung tritt rückwirkend ab dem frühesten Datum des Abschlusses der zwischen dem Unternehmen und PagerDuty aktuell geltenden ursprünglichen Verträge in Kraft, und jede Bestimmung der ursprünglichen Verträge bleibt in vollem Umfang in Kraft, soweit sie nicht mit der Absicht dieser Absichtserklärung unvereinbar ist.

  1. Sowohl das Unternehmen als auch PagerDuty versichern und garantieren der jeweils anderen Partei, dass sie und ihre leitenden Angestellten und Mitarbeiter nicht unter die folgenden Kategorien fallen: organisierte kriminelle Gruppen, Mitglieder organisierter krimineller Gruppen, Personen, bei denen seit dem Ausscheiden aus organisierten kriminellen Gruppen noch keine fünf Jahre vergangen sind, Quasi-Mitglieder organisierter krimineller Gruppen, mit organisierten kriminellen Gruppen verbundene Unternehmen, Wirtschaftskriminelle, Gruppen, die unter dem Vorwand sozialer Kampagnen kriminelle Aktivitäten begehen, oder ähnliche Personen (zusammenfassend „Antisoziale Kräfte“), und dass sie unter keine der folgenden Kategorien fallen und auch in Zukunft nicht fallen werden.
    • (ich) Eine Beziehung, in der antisoziale Kräfte die Führung kontrollieren;
    • (ii) Eine Beziehung, in der antisoziale Kräfte maßgeblich an der Führung beteiligt sind;
    • (iii) Eine Beziehung zu antisozialen Kräften zu unterhalten, die als ungerechtfertigte Nutzung antisozialer Kräfte angesehen wird, etwa um sich selbst, dem eigenen Unternehmen oder einem Dritten einen ungerechtfertigten Gewinn zu verschaffen oder einem Dritten Schaden zuzufügen;
    • (iv) Eine Beziehung zu antisozialen Kräften zu unterhalten, die nachweislich in die Bereitstellung von Geldern usw. oder in das Anbieten von Gefälligkeiten an antisoziale Kräfte verwickelt ist; oder
    • (v) Ein leitender Angestellter, Mitarbeiter oder eine Person, die maßgeblich an der Geschäftsführung des Unternehmens beteiligt ist, unterhält eine sozial verwerfliche Beziehung zu antisozialen Kräften.
  2. Sowohl das Unternehmen als auch PagerDuty verpflichten sich gegenüber der anderen Partei, dass sie selbst oder ihre leitenden Angestellten und Mitarbeiter oder Dritte keine der folgenden Handlungen begehen werden:
    • (ich) Eine gewaltsame Forderung stellen;
    • (ii) eine unangemessene Forderung stellen, die über die rechtliche Verantwortung hinausgeht;
    • (iii) Verwendung von Drohungen oder Gewalt im Zusammenhang mit einer Transaktion;
    • (iv) Das Verbreiten falscher Informationen, die Anwendung von Täuschung oder Gewalt, um den Ruf der anderen Partei zu schädigen oder deren Geschäftstätigkeit zu behindern; und
    • (v) Andere Handlungen, die den vorhergehenden Punkten ähnlich sind.
  3. Sowohl das Unternehmen als auch PagerDuty vereinbaren im Voraus, dass, wenn festgestellt wird, dass die andere Partei oder ihre leitenden Angestellten oder Mitarbeiter unter die Kategorie „Antisoziale Kräfte“ oder einen der Punkte von Absatz 1 fallen oder eine Handlung begangen haben, die unter einen der Punkte des vorhergehenden Absatzes fällt, oder eine falsche Erklärung hinsichtlich der Zusicherungen und Gewährleistungen gemäß Absatz 1 abgegeben haben und es als unangemessen erachtet wird, die Transaktionen im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarungen fortzusetzen, die ursprünglichen Vereinbarungen ganz oder teilweise sofort gekündigt werden können.
  4. Sowohl Company als auch PagerDuty vereinbaren im Voraus, dass sie, falls der Subunternehmer der anderen Partei oder dessen leitende Angestellte oder Mitarbeiter unter die Bestimmungen „Anti-Social Force“ oder einen der Punkte in Absatz 1 fallen oder eine Handlung begehen, die unter einen der Punkte in Absatz 2 fällt, die andere Partei auffordern können, den Vertrag mit diesem Subunternehmer zu kündigen.
  5. Die Partei, deren Vertrag gemäß den Bestimmungen der beiden vorstehenden Absätze gekündigt wurde oder die eine Kündigungsaufforderung erhalten hat, kann gegen die andere Partei keine Ansprüche geltend machen, selbst wenn ihr infolge der Kündigung ein Schaden entsteht, und haftet für alle der anderen Partei entstandenen Schäden.
  6. Sowohl das Unternehmen als auch PagerDuty werden mit dem Unterauftragnehmer eine Vereinbarung abschließen, die im Wesentlichen mit dieser Absichtserklärung übereinstimmt und dem Unterauftragnehmer die gleichen Verpflichtungen auferlegt wie sich selbst.
  7. Diese Absichtserklärung wurde in japanischer Sprache verfasst und unterzeichnet; die japanische Sprache ist in jeder Hinsicht maßgebend. Die englische Übersetzung dieser Vereinbarung dient lediglich als Referenz.

PAGERDUTY KK GEGENSEITIGE VERSCHWEIGENDVEREINBARUNG 2024

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反社会的勢力の排除に関する覚書

)う)は、甲及び乙間で既に締結され、又は将来締結される一切の契約(これらに付随する契約を含み、念書、覚書等書式名称を問わず、以下「原契約」といいます。)に関し、双方合意の上、次のと おり反社会的勢力の排除に関する覚書(以下「本覚書」という.)を締結するものとします.
な な な な な な な な な な よ び び び で で で し て い る 原契 )約のうち最も締結日が早い日に遡って効力を生じるものとし、原契約の各条項は, 本覚書の本旨に反しない限りにいて、引き続き完全な効力を有するものとします.

  1. 甲及び乙は, 相手方に対して, 現在, 自己及びその役職員が暴力団、暴力団員、暴力団員でなくなった時から5年を経過しない者、暴力団準構成員、暴力団関係企業、総会屋等、社会運動標ぼうゴロまたは特殊知能暴力集団等、その他これらに準ずる者 (以下これらを). 「暴力団員等」という.)に該当しないこと、 および次の各号のいずれにも該当しないことを表明し、かつ将来にわたっても該当しないことを確約いたします.
    • (ich) 暴力団員等が経営を支配していると認められる関係を有すること.
    • (ii) 暴力団員等が経営に実質的に関与していると認められる関係を有すること.
    • (iii) 自己、自社もしくは第三者の不正の利益を図る目的または第三者に損害を加える目的をもってするなど、不当に暴力団員等を利用していると認められる関係を有すること.
    • (iv) 暴力団員等に対して資金等を提供し、または便宜を供与するなどの関与をしていると認められる関係を有すること.
    • (v) 役職員または経営に実質的に関与している者が暴力団員等と社会的に非難されるべき関係を有すること.
  2. 甲及び乙は, 相手方に対して, 自ら, その役職員または第三者を利用して次の各号の一にでも該当する行為を行わないことを確約します.
    • (ich) 暴力的な要求行為.
    • (ii) 法的な責任を超えた不当な要求行為.
    • (iii) 取引に関して、脅迫的な言動をし、または暴力を用いる行為.
    • (iv) 風説を流布し、偽計を用いまたは威力を用いて相手方の信用を毀損し、または相手方の業務を妨害する行為.
    • (v) その他前各号に準ずる行為.
  3. 1 項各号のいずれかに該当し、もしくは前項各号のいずれかに該当する行為をし、または第1項の規定に基づく表明・確約に関して虚偽の申告をしたことが判明し、原契約に基づく取引を継続することが不適切であると認める場合には、直ちに原契約の全部または一部を解除することができることにあらかじめ同意します.
  4. 甲及び乙は、相手方の再委託先またはその役職員が暴力団員等もしくは第1項各号のいずれかに該当し、もしくは第2 項各号のいずれかに該当する行為をしたときは、当該相手方に対し、再委託先との契約の解除を要請できることにあらかじめ同意します.
  5. 前二項の規定の適用により、解除または解除の要請を受けた当事者は、これにより損害が生じた場合でも、相手方になんらの請求をせず、また、当該相手方に損害が生じたときは、その責任を負います.
  6. 甲及び乙は、再委託先との間にempfehlungいても本覚書と実質的に同内容の契約を締結し、再委Bitte beachten Sie:れた義務と同等の義務を課すものとします.
  7. 本覚書は, 日本語で作成及び締結されて empfehlungり, すべての点に おいて日本語が適用されるものとします.本契約の英語訳は、あくまで参考のためのものです.